DER KINDERRAT

Gemäß den Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzte (SGB VIII) sind die Träger der Jugendhilfe zu einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung verpflichtet. Dazu zählen auch die Sicherung der Beteiligung und der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und ihr Schutz vor Gewalt.

In sankt-josef gehört die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen zum Organisationsprinzip.

Hierzu gehören:

  • Regelmäßige Kinder- und Jugendlichen-Teams in allen Gruppen (Kinderteam, Jugendteam, etc.). Inhalte: Besprechen der Anträge, der Anliegen, Terminplanung, Regelveränderung, Gestaltung der Räumlichkeiten, Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen in die alltäglichen Entscheidungen
  • Kinder- und Jugendrat in der Einrichtung, der einmal pro Monat tagt. Inhalte: Beschwerden, Anregungen, Termine, Konflikte, Ärger mit den Pädagogen, neuste Entwicklungen aus den Gruppen und der Einrichtung, Schulung bezüglich des Grenzachtenden Umganges

Über das Beschwerde- und Anregungsmanagement (BAM) besteht allen Kindern und Jugendlichen von sankt-josef die Möglichkeit, Kritik, Anregungen und Anliegen aufzunehmen.